Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen von Schmiedewaren Biller u. Kinderkarussell-Biller
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Vertragsbeziehungen und vorvertragliche Geschäftbeziehungen.
Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Bestellers, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
2. Angebote und Liefertermine
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Lieferant behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, welche auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
Für jede nachträgliche Änderung, die durch den Besteller veranlasst wurde, behalten wir uns eine Nachbelastung vor.
b) An Mustern, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sie sind dem Lieferanten auf Verlangen unverzüglich einschließlich zwischenzeitlich erstellter Kopien zurückzugeben, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
c) Die genannten Lieferfristen gelten erst ab Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, und sind unverbindlich. Bei unverschuldeten Terminüberschreitungen ist eine angemessene Nachfrist seitens des Bestellers zu gewähren.
d) Vom Lieferanten nicht vorhersehbare störende Ereignisse wie höhere Gewalt, Produktionshindernisse, Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmangel, Ausfälle von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Verfügungen, die wir nicht zu vertreten haben, befreien den Lieferanten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Leistung.
Der Abnehmer kann im Falle von höherer Gewalt nicht vom Vertrag zurück treten, Schadensersatzansprüche geltend machen oder Zahlungen für erbrachte Leistungen einbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen/Rückgabe
a) Die Angebotspreise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt.
b) Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
c) Wir behalten uns vor, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu beanspruchen.
c) Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto gem. Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine Skontovereinbarungen getroffen wurden.
d) Schecks oder Wechsel gelten nicht als Zahlung. Sie werden nur unter Vorbehalt angenommen.
e) Ein Recht zur Aufrechnung kann der Besteller gegenüber den Ansprüchen des Lieferanten nur dann geltend machen, wenn zur Aufrechnung gestellte Ansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
f) Tritt nach Abschluss des Vertrages bei dem Besteller eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein, durch die der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages gefährdet wird, kann der Lieferant die Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für Sie geleistet wird.
